Freitag, 15. Juni 2007

Friedhofsentwicklungsplan

Im Juni 2006 wurde der Friedhofsentwicklungsplan (FEP) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung veröffentlicht (www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/friedhoefe_begraebnisstaetten/de/friedhofsentwicklungsplan/index.shtml). Der FEP wurde mit dem Ziel erarbeitet, den Bedarf an Bestattungsfläche in Berlin zu prüfen und angesichts überschüssiger, von landeseigenen sowie konfessionellen Trägern teuer zu bewirtschaftenden Flächen längerfristig die Schließung und Aufh ebung von Friedhöfen bzw. Teilflächen zu bahnen. Die übliche Folgenutzung von Friedhöfen nach Schließung und Aufhebung ist laut §6 des Friedhofsgesetzes (www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gesetze/download/friedhofsgesetz.pdfHYPERLINK "http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/friedhoefe_begraebnisstaetten/de/friedhofsentwicklungsplan/index.shtml" HYPERLINK "http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/friedhoefe_begraebnisstaetten/de/friedhofsentwicklungsplan/index.shtml" HYPERLINK "http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/friedhoefe_ begraebnisstaetten/de/friedhofsentwicklungsplan/index.shtml" ) Gründen der Pietät grundsätzlich eine als Grünfläche. „Eine spätere bauliche oder sonstige, mit der ehemaligen Friedhofsnutzung nicht harmonierende Nutzung ist aus Gründen der Pietät grundsätzlich nicht zulässig. Eine andere Folgenutzung kann nur aus zwingendem öffentlichem Interesse und nach besonders eingehender Prüfung zugelassen werden.“ Ein grosser Teil der für Bestattungen zu schliessenden Flächen wird im FEP tatsächlich für eine grüne Folgenutzung vorgeschlagen (z.B. als Friedhofspark oder Grünfläche), allerdings nicht alle. Ein Teil der Flächen wurde für eine „sonstige Nutzung“ vorgeschlagen, was eine gewerbliche, infrastrukturelle, bauliche u.a. wirtschaftliche Nutzung sein kann. Grund für ein zwingendes öffentliches Interesse an einer „sonstigen Nutzung“ w ird im FEP die finanzielle Situation der Friedhofsträger benannt.

Allerdings soll der FEP nur als ein Planungsinstrument verstanden werden, mit dem vorerst ein Prozess zur Stilllegung von Flächen für weitere Bestattungen eingeleitet werden soll. Ein Rechtsanspruch leitet sich daraus nicht ab. Im Einzelfall sollen in einem friedhofskonkreten Umnutzungsverfahren die Interessen des Friedhofsträgers gegen die vielfältigen gesellschaftlichen kulturellen und naturschutzrechtlichen abgewogen werden (S.23). Die Entscheidung über das Vorgehen im Einzelfall erfolgt auf Bezirksebene.

Widersprüche des FEP:

-es gibt auf dem dem St. Marien/ St. Nikolai II und Georgen-Parochial I -Friedhof und im Umfeld der beiden Friedhöfe keinen Überschuss an Bestattungsfläche

-es erfolgte keine besonders eingehende Prüfung der für "sonstige Nutzung" vorgeschlagenen Flächen

-es gab bislang keine Abwägung der Interessen des Friedhofsträgers gegen die vielfältigen gesellschaftlichen(link Anwohner), , kulturellen(link Kulturhistorie) und naturschutzrechtlichen (link Naturschutz)

Bezüglich einer Ausweisung von Flächen für eine „kurzfristige sonstige Nutzung“ auf dem St. Marien/ St. Nikolai II und Georgen-Parochial I -Friedhof widerspricht der FEP seinen Prämissen der Friedhofsentwicklungsplanung (S.21) zutiefst. Dort ist u.a. von einem dezentralen wohngebietsbezogenen Friedhofssystem die Rede. Die beiden Friedhöfe sind allerdings die einzigen im gesamten OT Prenzlauer Berg, wo 141.900 EW leben. Laut FEP werden 2qm Bestattungsfläche/ Einwohner veranschlagt, das entspricht einer Fläche 28 ha. Die beiden Friedhöfe haben jetzt -ohne Umnutzung- eine Gesamtfläche von 7,28 ha, das entspricht nur einem Viertel dessen, was als erforderlich gilt. Von einem Überschuss an Bestattungsfläche kann man ausgerechnet bei diesen beiden Friedhöfen nicht sprechen, auch nicht unter demografischen Gesichtspunkten.

Weiterhin ist an gleicher Stelle die Rede von einer Berücksichtigung der ökologischen Vernetzungsfunktion als Teil der übergeordneten Grün- und Landschaftsräume sowie von Berücksichtigung denkmalpflegerischer und naturschutzrechtlicher Belange. All das ist im Fall der beiden Friedhöfe ganz offensichtlich nicht erfolgt.

Scheinbar gab es eine einzige Prämisse, nämlich den dringenden Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Petri- St. Marien, sich mit einer für Investoren wirklich attraktiven Fläche maximal gewinnbringend am Immobilienboom Berlins beteiligen zu können. Dazu passt, dass es unter den Anlagen zum FEP www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/friedhoefe_begraebnisstaetten/de/friedhofsentwicklungsplan/index.shtml eine Datei mit Übersichten, Einsparmöglichkeiten, Finanzierung u.à 4. gibt, aus der unter Anlage 19 hervorgeht, dass die beiden Friedhöfe ursprünglich nicht für eine „sonstige Nutzung" vorgesehen waren. Offenbar sollte der St. Marien/ St. Nikolai II Friedhof geschlossen werden und der Georgen-Parochial I Friedhof vollständig für Bestattungen erhalten bleiben. Erst nach einer Stellungnahme des Vorsitzenden der Friedhofskommission, Herrn Pfarrer Krug, wurde an dieser Stelle eine „sonstige Nutzung“ vorgeschlagen. Im Ergebnis der Abstimmung über diese Stellungnahme steht, dass das Stadtplanungsamt einer Nachnutzung ausschließlich als Grünfläche zustimmt. Der Senat hat hier entgegen seinen Grundsätzen der Friedhofsentwicklungsplanung und trotz Ablehnung durch das Stadtplanungsamt einen Vorschlag ausschliesslich zugunsten der zuständigen Kirchengemeinde herbeigeführt. Eine Prüfung der Flächen- oder gar eingehende Prüfung wie in §6 des Friedhofsgesetzes gefordert, hat bislang nicht st attgefunden. Ein Abwiegen verschiedener Interessen ebenso wenig. Trotzdem treibt die Mariengemeinde die Vorbereitung der Fläche auf dem St. Marien/ St. Nikolai II- Friedhof voran, so als wäre ein möglicher Verkauf als Bauland bereits beschlossene Sache.