Sonntag, 4. November 2007

Lampionumzug über den Rollerfriedhof am 11. November 2007, 16:00 Uhr

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner, liebe Kinder!

Wir laden Euch ganz herzlich am Sonntag, den 11.11., zum Lampionumzug über den Friedhof an der Heinrich- Roller- Straße am St. Martinstag ein. Der St. Martinstag steht für freundschaftliches Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme. Unser Lampionumzug mit anschließendem Beisammensein bei Glühwein, Apfelsaft und Selbstgebackenem möchte in diesem Sinne Menschen zusammenführen und gleichzeitig erneut die Problematik der drohenden Friedhofsbebauung ins Licht der Öffentlichkeit rücken. Mit unseren Laternen werden wir die herbstliche Schönheit des Friedhofs beleuchten. Sie und Ihre Kinder sind herzlichst dazu eingeladen!

Wir treffen uns um 16.00 Uhr Heinrich- Roller- Straße Ecke Winsstraße.

Grüne Oasen in der Stadt- Friedhöfe St. Marien -St. Nikolai II

Am 01.07.2007 veranstaltete die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) http://www.bln-berlin.de/bln/index.html im Rahmen des „Langen Tags der Stadtnatur“ eine Führung auf den Friedhöfen St. Marien- St. Nikolai II und Georgen-Parochial I mit dem Titel „Grüne Oasen in der Stadt- Friedhöfe St. Marien -St. Nikolai II“. Dabei stellte die BLN Ergebnisse aus ihrer Forschungsarbeit „Ökologische Zustandsaufnahme und Bewertung von ausgewählten Berliner Friedhöfen als Entscheidungsgrundlage für geplante Stillegungen von Friedhöfen und Friedhofsteilen nach dem Friedhofsentwicklungsplan 2005“ der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V., März 2007 aus dem Vorjahr (2006) vor.

Die BLN bezeichnet in dieser Arbeit die Ausweisung als „kurzfristige sonstige Nutzung“ - und damit einer möglichen baulichen Nutzung- auf den Umwidmungsflächen der Friedhöfe St. Marien- St. Nikolai II und Georgen-Parochial I im Friedhofsentwicklungsplan als inakzeptabel aus naturschutzfachlicher Sicht. Einer Zusammenfassung der genauen Ergebnisse der floristischen und faunistischen Bestandsaufnahme, die Umwidmungsflächen der beiden Friedhöfe betreffend, wird von der BLN erarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt auf ihrer Seite veröffentlicht. Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmal für den interessanten Vortrag von Herrn Dr. Rink und die anregende Diskussion mit ihm, Herrn Schubert und Frau Backhaus von der BLN auf der Versammlung der Bürgerinitiative am 06.09.07.

Die BLN war bereits im Vorfeld in die Erarbeitung des Friedhofsentwicklungsplans durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einbezogen worden. In einer Stellungnahme zum Entwurf des Friedhofsentwicklungsplans vom 28.04.2005 äußerte sich die BLN gemeinsam mit BUND (LV Berlin), NABU (LV Berlin), Baumschutzgemeinschaft Berlin, der GRÜNEN LIGA Berlin, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (LV Berlin), Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin, NaturFreunde (LV Berlin) und den übrigen BLN-Mitgliedsverbände gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung u.a. folgendermaßen:

  • Die Friedhöfe im Bereich des grünflächenarmen inneren S-Bahnringes sind als unbedingt erhaltungswürdig einzustufen. Hier sollten nur in Ausnahmefällen Flächen als Bauland um-gewidmet werden. Insbesondere die Gehölzbestände und die alten artenreichen Rasenflächen und Wiesen sind hier aus naturschutzfachlicher Sicht besonders erhaltenswert. ...
  • Nach dem Berliner Landschaftsprogramm sollen verschiedene Friedhöfe als Landschafts-schutzgebiete ausgewiesen werden. Beispielsweise betrifft dies den Friedhof am Baum-schulenweg in Berlin-Treptow (Nr. 5055) und den St. Hedwig Friedhof in Lichtenberg (Nr. 5210). Bei solchen aus Naturschutzsicht besonders wertvollen Friedhöfen lehnen wir eine Umwidmung von Teilflächen in Bauland ab! „


Auf die Friedhöfe St. Marien- St. Nikolai II und Georgen-Parochial I trifft beides zu: sie liegen im Bereich des grünflächenarmen inneren S-Bahnringes und sind nach dem Berliner Landschaftsprogramm http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/landschaftsplanung/lapro/index.shtml
zusammen mit dem alten Nikolaifriedhof als Landschaftsschutzgebiet vorgesehen! Sie sind als Teil eines Grünzuges unter Einbeziehung von Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen geplant.

Offensichtlich sind die von den Naturschutzverbänden abgegebenen Empfehlungen zur Friedhofsentwicklungsplanung bei der Ausweisung als „kurzfristige sonstige Nutzung“ auf den beiden Friedhöfen entlang der Heinrich-Roller-Straße nicht berücksichtigt worden.

Der Friedhofsentwicklungsplan selber formuliert unter den aufgestellten Grundsätzen für die Friedhofsentwicklungsplanung (S.21 des FEP, II.2. Prämissen der Friedhofsentwicklungsplanung) an 5. Stelle die „Berücksichtigung der ökologischen Vernetzungsfunktion als Teil der übergeordneten Grün- und Landschaftsräume“- die hat dann wohl bei der Ausweisung als „sonstige Nutzung“ im Fall unserer Friedhöfe keine Rolle gespielt?