Sonntag, 15. Juli 2007

Chronik

22.11.2007
Übergabe der Sammlung von 5.100 Unterschriften gegen eine Bebauung der Friedhöfe St. Marien-St.Nikolai II und Georgen-Parochial I bei der Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Junge-Reyer. Die Senatorin betonte, dass sie innerstädtischen Bebauungen grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Allerdings sieht die Senatorin in der Auseinandersetzung um den Marienfriedhof keine Angelegenheit von gesamtstädtischen Interessse und damit derzeit keine Notwendigkeit, das Verfahren an sich zu ziehen. Sie habe großen Respekt vor innerbezirklichen Auseinandersetzungen.

11.11.2007

Martinsumzug über die beiden Friedhöfe. Ca. 250 Menschen folgten unserer Einladung.

21.09.2007
Informationsstand auf dem Aktionstag zur 6. Woche der Zukunftsfähigkeit, wo die GRÜNE LIGA als Veranstalterin gemeinsam mit Unternehmen, Verbänden und Initiativen vielfältige Projekte und Beispiele für ein zukunftsfähiges Leben in Berlin und Brandenburg präsentierte

Mitte 08-09/2007
Unterschriftenaktion im Kollwitzviertel, ca. 1.300 Menschen unterstützten uns mit ihrer Unterschrift

06.09.2007,
Vortrag der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz über die floristischen und faunistischen Erhebungen auf den beiden Friedhöfen und deren ökologische Bedeutung in der Versammlung der Bürgerinitiative

01.07.2007
veranstalteten Mitarbeiter der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) im Rahmen des „Langen Tags der Stadtnatur“ eine Führung auf den Friedhöfen St. Marien- St. Nikolai II und Georgen-Parochial I mit dem Thema „Grüne Oasen in der Stadt- Friedhöfe St. Marien -St. Nikolai II“. Dabei wurden Teile der Forschungsergebnisse der BLN aus einer Untersuchung auf den Umwidmungsflächen der beiden Friedhöfe vom Vorjahr (2006) vorgestellt.

Seit Juli 2007
Plakataktion in der Heinrich- Roller- Straße gegen eine Friedhofsbebauung.

26.06.2007
Eingabe beim Petitionsausschuss im Abgeordnetenhaus Berlin mit einer Beschwerde über die Ausweisung einer “sonstigen Nutzung” im FEP für Teilflächen der Friedhöfe St. Marien/ St. Nikolai II und Georgen-Parochial I mit der Begründung, dass diese Ausweisung allein die Interessen der zuständigen Kirchengemeinde berücksichtigt. Außerdem widerspricht diese Ausweisung den Prämissen der Friedhofsentwicklungsplanung.

20.06.2007

offener Brief an die evangelische Kirche Berlin- Brandenburg, an Bischof Dr. Huber, die Pröbstin F.v. Kirchbach, Generalsuperintendent Pf. Passauer, Superintendent des Stadtkreis Mitte Pf. Schoppan und den Vorsitzenden des GKR St. Petri/ St. Marien D. Wauer. Wir hatten in diesem Brief nicht unmittelbar um eine Antwort der Angerufenen gebeten, aber doch eindeutig um Hilfe und Unterstützung dabei, eine Bebauung der Friedhöfe zu verhindern und die Verkaufspläne der zuständigen Gemeinde zu stoppen. Am 24.07. antwortete uns der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats der St. Marienkirche, Herr Dr. Wauer. In einem ausführlichen Schreiben stellte er die finanziellen Schwierigkeiten der Kirchengemeinde bei der Bewirtschaftung der Friedhofsflächen, welchen die Gemeinde als Eigentümerin vorsteht, gut nachvollziehbar dar. Auch der Generalsuperintendent Passauer wies in seinem Schreiben vom 30.07. im Wesentlichen darauf hin, verbunden mit der Bitte um Verständnis für die Erfordernisse der Kirchengemeinde.

13.06.2007
ein Dringlichkeitsantrag wird von SPD, Linkspartei und Grünen/Bündnis 90 vor der BVV eingebracht und mehrheitlich bestätigt. Die Empfehlungen an das Bezirksamt lauten:
  1. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus von Berlin für eine Änderung des Friedhofsentwicklungsplanes im Bereich der Heinrich-Roller-Straße einzusetzen. Die Darstellung ist von „kurzfristige sonstige“ Nutzung in „Erhalt als Friedhofspark“ bzw. „Umnutzung Grünfläche kurzfristig“ umzuwandeln.
  2. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin für eine Erweiterung des Sanierungsgebietes Winsstraße auf die heutigen Friedhofsflächen südlich der Heinrich-Roller-Straße einzusetzen, um dort das Sanierungsziel „Erhalt wohnortnahen Grüns“ und „Schaffung von Spielflächen“umzusetzen.
  3. Das Bezirksamt wird ersucht, keinerlei Initiativen zu ergreifen oder zu unterstützen, über einen Bebauungsplan oder vorhabensbezogenen Bebauungsplan Baurecht für die Flächen südlich der Heinrich-Roller-Straße zu schaffen.
  4. Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit den evangelischen Friedhofsträgern im Bezirk Gespräche über die Umwandlung von Flächen, die im Friedhofsentwicklungsplan als "sonstige Nutzung" dargestellt sind, in Bauland aufzunehmen, deren Bebauung aus städtebaulicher Sicht vertretbar ist.
11.06.2007
Antwortschreiben des Bezirksbürgermeisters von Pankow, Herrn Matthias Köhne, auf einen Brief der Bürgerinitiative vom 20.05.2007, in welchem sich Herr Köhne klar positioniert:“ In seiner Stellungnahme vom 20.05.2005 zu möglichen Nachnutzungen (der Friedhöfe St. Marien/ St. Nikolai II und Georgen-Parochial I- Anmerk. d. Autors) hatte sich das Amt für Planen und Genehmigen ausschließlich für eine Grünnutzung ausgesprochen. Das Bezirksamt schließt sich dieser Bewertung an.“ und an anderer Stelle: „...bedeutende Verbesserung der Grün- und Spielflächensituation im nördlichen Bereich des Sanierungsgebietes erreicht...Für die unmittelbare Nachbarschaft nördlich der Heinrich-Roller-Straße besteht aufgrund der vorwiegenden Wohnbebauung im Gründerzeitstil ein großes Versorgungsdefizit. ...Aus meiner Sicht hat die Bedeutung der Friedhofsflächen in Berlin in den letzten Jahren weiter zugenommen. Das gilt insbesondere für den Innenstadtbereich, wo alte Begräbnisstätten dauerhaft als Grünflächen erhalten und nicht versiegelt werden sollen.“

07.06.2007

Einladung in den Ausschuss für Stadtentwicklung der BVV Pankow. Es geht um die Auswirkungen des Friedhofsentwicklungsplans im Bezirk Pankow, in dem Zusammenhang erhalten wir von der BI Gelegenheit, unsere Problematik der unmittelbar drohenden Bebauung des St. Marien- St. Nikolai II- Friedhofs darzustellen. Die Mitglieder des Ausschuss stimmen unserer Argumentation für einen Erhalt der Friedhöfe in ihrer Gesamtheit als Friedhofs- und Grünfläche mehrheitlich zu.

04.06.2007
erste Pressemitteilung. Artikel in der Berliner Zeitung. Der Stadtrat für Stadtentwicklung, Michail Nelken, erklärt es als Ziel des Bezirks, die umstrittene Fläche auf dem St. Marien- St. Nikolai II- Friedhof als Grünfläche zu erhalten.

05.05.2007
Treffen mit Pfarrer Krug als dem zuständigen Ansprechpartner in der St. Marien- St. Petrigemeinde und Vorsitzenden der Friedhofskommission. Nochmals Bestätigung der Absicht der Gemeinde, auf den beiden Friedhöfen St. Marien- St. Nikolai II und Georgen- Parochial I Bauland zu entwickeln, wobei es zunächst um den St. Marien- St. Nikolai II- Friedhof geht. Ein Ansatz für alternative Lösungen ergab sich in diesem Gespräch nicht. Die Fläche sei bereits als Friedhofsfläche entwidmet, einige Kriegsgräber müssten noch umgesetzt werden und die Gemeinde sei mit ihren Planungen so weit, dass sie sich demnächst an die zuständigen Stellen des Bezirks wenden wolle.

26.04.2007
erste Anwohnerversammlung, zu der über einhundert interessierte Bewohner aus der unmittelbaren Umgebung der Friedhöfe kamen, Gründung der Bürgerinitiative, seither regelmäßige Treffen im Abstand von 2-3 Wochen.

25.04.2007:
Bürgeranfrage in der BVV Pankow betreffs Bebauungsabsichten der evangelischen Kirche entlang der Heinrich- Roller- Straße. Eine der wichtigsten Informationen aus der Beantwortung unserer Fragen durch den Bezirksbürgermeister Matthias Köhne war Folgende: „Ein im Auftrag der Kirchengemeinde auftretender Gutachter hat die planungsrechtliche Einordnung einer Fläche (auf dem St. Marien- St. Nikolai- Friedhof) an der Heinrich-Roller-Straße erfragt. Das Amt für Planen und Genehmigen kam zu der Feststellung, dass die angefragte Grundstücksfläche planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen ist. Die durch das Amt für Planen und Genehmigen konsultierte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. II C, kam dagegen bei der Bewertung der planungsrechtlichen Situation zu der Einschätzung, dass es sich hier um unbeplanten Innenbereich handele und die Zulässigkeit von Vorhaben durch den § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen sei. Das Bezirksamt schließt sich dieser Bewertung nicht an. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat als Fachaufsicht und Widerspruchsbehörde die Möglichkeit und Verantwortung, ihrer planungsrechtlichen Beurteilung Geltung zu verschaffen.“

Anfang April 2007
:
die Gerüchte über eine drohende Friedhofsbebauung werden immer konkreter, die Friedhofsverwaltung dementiert Bebauungsabsichten, Bestätigung der Gerüchte in einem Telefonat durch Herrn Pf. Krug