Montag, 10. März 2008

Es ist noch nicht gewonnen!

Der Beschluss des Bezirksamtes Pankow, die Umwidmungsfläche auf dem Friedhof St. Marie- St. Nikolai II durch einen Bebauungsplan (B-Plan Nr. 3-17) als öffentliche Grünfläche zu sichern, ist ein wichtiger Schritt, um das Friedhofsgrün zu bewahren. Im B-Planverfahren wird geprüft, ob die Nutzung des Friedhofsteilstücks als Grünfläche ein zwingendes öffentliches Interesse darstellt. Wir sagen: Ja! Teil eines B-Planverfahrens ist u.a. die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Hier ist unsere Stimme gefragt!

Wenn wir keine Häuserbebauung von Teilen des Friedhofes wünschen, müssen wir die Beteiligung der Öffentlichkeit im B-Planverfahren nutzen! Der B-Plan wird 14 Tage lang im Bezirksamt ausliegen bzw. auf der Homepage des Bezirksamt, Amt für Planen und Genehmigen zu sehen sein und jeder kann sich dazu äußern.

http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/stadt/bplan.html

Die Auslegung des B-Plans ist für das 2. Quartal dieses Jahres angedacht. Wir informieren Sie rechtzeitig.

Liebe Anwohner und Freunde des Friedhofs, zeigen wir dann Initiative!

Die nächste öffentliche Versammlung der BI zu diesem Thema findet am Donnerstag, den 13.03.08 um 20.00 Uhr in den Gemeinderäumen der Immanuelkirchgemeinde statt.

Barbara Schneider

Montag, 21. Januar 2008

Aufstellungsbeschluss - Ein erster und wichtiger Schritt

Liebe Friedhofsfreunde.

der Beschluss des Bezirksamts Pankow, für die umstrittene Teilfläche des Marien- Nikolaifriedhofs II entlang der Heinrich- Roller- Strasse einen B-Plan für eine Grünfläche aufzustellen, ist ein wichtiger Schritt zur langfristigen Sicherung des Friedhofsgrüns. Wir freuen uns sehr darüber, dass sich BVV und die zuständigen Stellen im Bezirksamt zügig und konsequent für den Erhalt von Grün an dieser Stelle einsetzen. Allerdings ist ein B-Planverfahren ein zeitraubender Einigungsprozess der verschiedenen Interessenvertreter, in dessen Verlauf viel passieren kann.

Das nächste Treffen der BI findet am 24.01.08 um 20.00 Uhr im Gemeindesaal der Immanuelkirchgemeinde, Immanuelkirchstr. 1, 2. Stock, statt.

Mittwoch, 16. Januar 2008

Bebauungsplan für Friedhofsteilstück beschlossen

Sicherung der Grünflächennutzung als Planungsziel

Wie der Pankower Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung, Dr. Michail Nelken informiert, hat das Bezirksamt am Dienstag, den 18.12.07 die Aufstellung eines B-Planes für ein an der Heinrich-Roller-Straße gelegenes Teilstück des Friedhofs St. Nikolei / St. Marien II im Ortsteil Prenzlauer Berg beschlossen. Planungsziel ist die Sicherung der Nutzung dieser Fläche als Grünfläche. In den dichtbesiedelten umliegenden Wohngebieten, insbesondere dem Sanierungsgebiet Winsstraße, besteht ein derart erhebliches Defizit bei der Versorgung der Bevölkerung mit Grün- und Spielflächen, dass die Sicherung und öffentliche Nutzung bestehender Grünflächen zwingend geboten ist. Das Planerfordernis ergibt sich aus der Tatsache, dass die Aufgabe der Friedhofsnutzung auf der betroffenen Grundstücksfläche im Zuge der aktuellen Friedhofsentwicklungsplanung in Aussicht genommen wurde. Im Planverfahren ist zu prüfen und darzulegen, in wiefern die Nachnutzung dieses Grundstücksteils als öffentliche Grünfläche ein zwingendes Erfordernis im öffentlichen Interesse darstellt. Für die Zeit des Planverfahrens können Baubegehren, die dem Ziel des Planverfahrens widersprechen zurückgestellt bzw. versagt werden.

Mit freundlichem Gruß
Bezirksamt Pankow von Berlin
Pressestelle
Tobias Schietzelt

Samstag, 5. Januar 2008

Bebauungsplan für Friedhof

Öffentliches Grün statt Wohnungen

Bebauungsplan für Friedhof

PRENZLAUER BERG. Mit einem Bebauungsplan will der Bezirk Pankow ein Teilstück des Friedhofs St. Nikolai/St. Marien II als Grünfläche sichern. Als Begründung führt der Bezirk ein erhebliches Defizit an Grün- und Spielflächen in den umliegenden dicht besiedelten Wohngebieten, vor allem im Sanierungsgebiet Winsstraße an.

Damit ist das Vorhaben, auf dem Friedhofsteilstück an der Heinrich-Roller-Straße Wohnungen zu bauen, zunächst vom Tisch. Die evangelische Gemeinde wollte das 6 500 Quadratmeter große Areal als Bauland verkaufen, weil es nicht mehr für Beisetzungen gebraucht wird. Sie berief sich dabei auf den Friedhofsentwicklungsplan des Landes Berlin, der in begrenztem Maße auch andere Nutzungen zulässt. Im Wohngebiet formierte sich Widerstand gegen diese Pläne, Anwohner gründeten eine Bürgerinitiative. (mr.)

Berliner Zeitung, 04.01.2008

Montag, 19. November 2007

Neues im November 2007

Liebe Friedhofsfreunde,
der Martinsumzug über den Friedhof am 11.11.07 wurde zu einem beeindruckenden Bekenntnis der Anwohner zu unserem Friedhof- ca. 250 Menschen haben uns trotz nasskaltem Novemberwetter begleitet, darunter zahlreiche Kinder mit Lampions! Es war sehr schön, zu erleben, wie viele wir sind, die wir gern über den Friedhof gehen.

Am 22.11.07 besucht unsere Bürgerinitiative die Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Junge-Reyer. Wir werden die Unterschriftensammlung (über 4.500) überreichen verbunden mit der Forderung, den Bezirk Pankow in seinen Plänen, auf der Umwidmungsfläche den Marien-Nikolaifriedhofs I eine Grünfläche zu sichern, mit aller Kraft zu unterstützen.

Über den Verlauf des Gesprächs, den aktuellen Stand und unsere Aussichten wollen wir in einer nächsten öffentlichen Sitzung am 29.11.07 wie üblich um 20.00 Uhr in den Gemeinderäumen der Immanuelgemeinde, Immanuelkirchstr. 1, 2. Stock, berichten.

Sonntag, 4. November 2007

Lampionumzug über den Rollerfriedhof am 11. November 2007, 16:00 Uhr

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner, liebe Kinder!

Wir laden Euch ganz herzlich am Sonntag, den 11.11., zum Lampionumzug über den Friedhof an der Heinrich- Roller- Straße am St. Martinstag ein. Der St. Martinstag steht für freundschaftliches Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme. Unser Lampionumzug mit anschließendem Beisammensein bei Glühwein, Apfelsaft und Selbstgebackenem möchte in diesem Sinne Menschen zusammenführen und gleichzeitig erneut die Problematik der drohenden Friedhofsbebauung ins Licht der Öffentlichkeit rücken. Mit unseren Laternen werden wir die herbstliche Schönheit des Friedhofs beleuchten. Sie und Ihre Kinder sind herzlichst dazu eingeladen!

Wir treffen uns um 16.00 Uhr Heinrich- Roller- Straße Ecke Winsstraße.

Grüne Oasen in der Stadt- Friedhöfe St. Marien -St. Nikolai II

Am 01.07.2007 veranstaltete die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) http://www.bln-berlin.de/bln/index.html im Rahmen des „Langen Tags der Stadtnatur“ eine Führung auf den Friedhöfen St. Marien- St. Nikolai II und Georgen-Parochial I mit dem Titel „Grüne Oasen in der Stadt- Friedhöfe St. Marien -St. Nikolai II“. Dabei stellte die BLN Ergebnisse aus ihrer Forschungsarbeit „Ökologische Zustandsaufnahme und Bewertung von ausgewählten Berliner Friedhöfen als Entscheidungsgrundlage für geplante Stillegungen von Friedhöfen und Friedhofsteilen nach dem Friedhofsentwicklungsplan 2005“ der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V., März 2007 aus dem Vorjahr (2006) vor.

Die BLN bezeichnet in dieser Arbeit die Ausweisung als „kurzfristige sonstige Nutzung“ - und damit einer möglichen baulichen Nutzung- auf den Umwidmungsflächen der Friedhöfe St. Marien- St. Nikolai II und Georgen-Parochial I im Friedhofsentwicklungsplan als inakzeptabel aus naturschutzfachlicher Sicht. Einer Zusammenfassung der genauen Ergebnisse der floristischen und faunistischen Bestandsaufnahme, die Umwidmungsflächen der beiden Friedhöfe betreffend, wird von der BLN erarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt auf ihrer Seite veröffentlicht. Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmal für den interessanten Vortrag von Herrn Dr. Rink und die anregende Diskussion mit ihm, Herrn Schubert und Frau Backhaus von der BLN auf der Versammlung der Bürgerinitiative am 06.09.07.

Die BLN war bereits im Vorfeld in die Erarbeitung des Friedhofsentwicklungsplans durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einbezogen worden. In einer Stellungnahme zum Entwurf des Friedhofsentwicklungsplans vom 28.04.2005 äußerte sich die BLN gemeinsam mit BUND (LV Berlin), NABU (LV Berlin), Baumschutzgemeinschaft Berlin, der GRÜNEN LIGA Berlin, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (LV Berlin), Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin, NaturFreunde (LV Berlin) und den übrigen BLN-Mitgliedsverbände gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung u.a. folgendermaßen:

„
  • Die Friedhöfe im Bereich des grünflächenarmen inneren S-Bahnringes sind als unbedingt erhaltungswürdig einzustufen. Hier sollten nur in Ausnahmefällen Flächen als Bauland um-gewidmet werden. Insbesondere die Gehölzbestände und die alten artenreichen Rasenflächen und Wiesen sind hier aus naturschutzfachlicher Sicht besonders erhaltenswert. ...
  • Nach dem Berliner Landschaftsprogramm sollen verschiedene Friedhöfe als Landschafts-schutzgebiete ausgewiesen werden. Beispielsweise betrifft dies den Friedhof am Baum-schulenweg in Berlin-Treptow (Nr. 5055) und den St. Hedwig Friedhof in Lichtenberg (Nr. 5210). Bei solchen aus Naturschutzsicht besonders wertvollen Friedhöfen lehnen wir eine Umwidmung von Teilflächen in Bauland ab! „


Auf die Friedhöfe St. Marien- St. Nikolai II und Georgen-Parochial I trifft beides zu: sie liegen im Bereich des grünflächenarmen inneren S-Bahnringes und sind nach dem Berliner Landschaftsprogramm http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/landschaftsplanung/lapro/index.shtml
zusammen mit dem alten Nikolaifriedhof als Landschaftsschutzgebiet vorgesehen! Sie sind als Teil eines Grünzuges unter Einbeziehung von Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen geplant.

Offensichtlich sind die von den Naturschutzverbänden abgegebenen Empfehlungen zur Friedhofsentwicklungsplanung bei der Ausweisung als „kurzfristige sonstige Nutzung“ auf den beiden Friedhöfen entlang der Heinrich-Roller-Straße nicht berücksichtigt worden.

Der Friedhofsentwicklungsplan selber formuliert unter den aufgestellten Grundsätzen für die Friedhofsentwicklungsplanung (S.21 des FEP, II.2. Prämissen der Friedhofsentwicklungsplanung) an 5. Stelle die „Berücksichtigung der ökologischen Vernetzungsfunktion als Teil der übergeordneten Grün- und Landschaftsräume“- die hat dann wohl bei der Ausweisung als „sonstige Nutzung“ im Fall unserer Friedhöfe keine Rolle gespielt?